Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-shops der Apofant e.K.
Apotheke Niedersedlitz Dresden
Sachsenwerkstraße 71
D-01257 Dresden
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Apofant e. K. Apotheke Niedersedlitz (im Folgenden: „Apofant“) ist Inhaber der Apotheken: Apotheke Niedersedlitz, Sachsenwerkstraße 71, D-01257 Dresden, Elefanten Apotheke, Mühlstraße 1, D-01900 Großröhrsdorf (im Folgenden „Apofant-Apotheken“) sowie Betreiber des Apofant-Onlineshops. Verträge, welche in bzw. mit einer Apofant-Apotheke geschlossen werden, kommen ausschließlich mit Apofant zustande. Dies gilt auch für Verträge in diesem Online-Shop.
(2) Für Verträge mit -Apofant- gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Der Geltung von abweichenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch Apofant wirksam. Das gilt auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden geliefert wird.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Mündliche Nebenabreden binden Apofant nur dann, wenn sie in Textform (z.B. schriftlich, via Fax oder E-Mail) dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch Apofant in Textform.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungspflicht und Lieferungspflicht
(1) Angebote auf diesen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden oder wenn ihnen Apofant durch Zusendung der Waren nachkommt.
(2) Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden durch Ausfüllen und Bestätigen des Web – Bestellformulars einerseits und Bestätigung gemäß § 2 Ziff. (1) durch Apofant andererseits. Bei der Bestellung rezeptpflichtiger Arzneimittel ist es notwendig, dass das Rezept im Original bei Apofant vorliegt.
(3) Lieferzeiten sind grundsätzlich keine Fixtermine (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 376 HGB). Apofant ist unverbindlich bemüht, die bestellte Ware innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen ab Angebotsbestätigung zu liefern.
(4) Jede Bestätigung einer Bestellung sowie das Einhalten einer ausdrücklich zugesagten Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die Apofant nicht zu vertreten hat, ist Apofant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde nicht zu.
(5) Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und dies Apofant nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko von Apofant zuzurechnen sind.
(6) Der Kunde wird in den in § 2 Ziff. (4) und (5) genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet. Eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
(7) Ersatzlieferungen sind zulässig, wenn ein bestimmter Artikel nicht lieferbar ist. Apofant sendet dann eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware als Ersatz zu (Ersatzartikel). Bei Nichtgefallen kann ein Ersatzartikel porto– und verpackungsfrei zurückgegeben werden.
(8) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht unzumutbar sind. Macht Apofant von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs– und Versandkosten nur einmalig erhoben.
(9) Apofant behält sich vor, an Endverbraucher und Wiederverkäufer nur in haushaltsüblichen Mengen zu liefern.
(10) Arzneimittel können außer an Verbraucher nur an solche Personen geliefert werden, die nach den in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln berechtigt sind.
(11) Apofant behält sich vor, Lieferungen unabhängig vom Bestellort aus jeder Apofant-Apotheke auszuführen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der liefernden Apofant-Apotheke inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand (Versandkosten).
(3) Bei Versendungen im Inland erfolgt die Lieferung ab einem Bestellwert von 30,00 € versandkostenfrei. Bei einem Bestellwert unter 30,00 € wird für Pakete bis 5 kg eine Versandkostenpauschale in Höhe von 3,00 € erhoben, ab 5 kg die tatsächlichen Kosten.
(4) Bei Versendungen ins Ausland werden die Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.
(5) Die Zahlung kann als Vorauskasse, durch Lastschrifteinzug oder nach Rechnungslegung erfolgen. Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung von Kreditkarten werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens mit Auslieferung der Ware fällig und spätestens 7 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung zu zahlen.
(6) Apofant behält sich vor, einzelne Zahlungsweisen bei bestimmten Bestellungen auszuschließen und den Kunden auf eine andere Zahlungsweise zu verweisen.
(7) Apofant ist berechtigt, die Lieferung gegen Rechnung bis zur vollständigen Zahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verweigern, wenn ihr vor oder nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden rechtfertigen, wodurch die Zahlung des Kaufpreises gefährdet wird. Das gilt insbesondere dann, wenn der Kunde sich mit der Zahlung aus anderen Lieferungen von Apofant in Verzug befindet, wenn er über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde.
(8) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Apofant.
(9) Im kaufmännischen Verkehr erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Apofant und dem Kunden. Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde, soweit die Gültigkeit dieses Eigentumsvorbehalts im Land des Kunden an besondere Vorschriften gebunden ist, dieses Apofant mitzuteilen und auf seine Kosten für deren Erfüllung zu sorgen.
(10) Der Kunde ist widerruflich berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen, insbesondere diese zu verbrauchen, zu verarbeiten oder im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die Berechtigung entfällt, wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Ware an Apofant ab; diese nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Apofant einzuziehen. Das Recht des Kunden zur Einziehung der Forderungen entfällt, wenn dieser in Vermögensverfall gerät. Er hat auf Verlangen Apofant die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Erlischt das Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der von Apofant gelieferten Ware, so überträgt der Kunde bereits jetzt das (Mit) Eigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Ware auf Apofant. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.
(11) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum von Apofant hinzuweisen und diese unverzüglich unter Beifügung der für eine Intervention notwendigen Unterlagen schriftlich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention von Apofant hat der Kunde zu erstatten.
(12) Im Falle des § 3 Ziff. (9) und (10) kann der Kunde die Freigabe der Sicherheit oder die Rückabtretung der Forderung gegen Dritte verlangen, soweit der Wert der Sicherheiten noch offene Forderungen von Apofant um 20% übersteigt und durch die Aufgabe der Sicherungsrechte nicht jegliche Sicherheit aufgegeben wird.
(13) Zahlungen, welche zum Ausgleich der vollständigen Forderung bzw. sämtlicher Forderungen von Apofant nicht ausreichen, werden unabhängig von anders lautenden Tilgungsbestimmungen des Kunden, gemäß § 366 Abs. 2 BGB zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Hat der Kunde außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten (insb. Kosten der Rechtsverfolgung) zu entrichten, so rechnet Apofant nicht zur Tilgung der Gesamtforderung ausreichende Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung an.
§ 4 Versand von Arzneimitteln
Für den Versand von Arzneimitteln an Endverbraucher gelten ergänzend folgende Geschäftsbedingungen. Weichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Versand von Arzneimitteln von den sonstigen Bedingungen ab, gehen diese vor.
(1) Bestellte Arzneimittel werden nur an den Kunden selbst ausgeliefert. Wird bei der Bestellung eine berechtigte Empfangsperson oder ein Personenkreis namentlich benannt, kann die Aushändigung auch an diese Personen erfolgen. Eine Auslieferung kann nur an natürliche Personen erfolgen. Die Lieferung rezeptpflichtiger Arzneimittel ist nur möglich, wenn das Rezept im Original bei Apofant vorliegt.
(2) Sollte eine Zustellung der bestellten Arzneimittel an den Kunden fehlgeschlagen, erfolgt eine kostenlose Zweitzustellung.
(3) Sofern Probleme bei der Medikation versandter Arzneimittel auftreten, ist es erforderlich, dass der Kunde unverzüglich mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufnimmt.
(4) Apofant hat für die pharmazeutische Beratung zu bestellten bzw. versandten Arzneimitteln eine kostenlose Beratungs-Hotline eingerichtet. Das ausgebildete pharmazeutische Personal ist telefonisch unter:
0800-276 32 68, 0800 – APO FA NT
von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
via E-Mail unter: mail@apofant.de
oder in den Apofant-Apotheken während der gewöhnlichen Öffnungszeiten zu erreichen. Die Beratung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
(5) Die Versendung von Arzneimitteln erfolgt grundsätzlich innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung, soweit das bestellte Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht.
(6) Wird erkennbar, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb der in Ziff. (45) genannten Frist versendet werden kann oder das Arzneimittel nicht verfügbar ist, wird der Kunde telefonisch oder via E-Mail davon unterrichtet.
(7) Es werden ausschließlich solche Arzneimittel versandt, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden dürfen.
(8) Für den Fall, dass dem Kunden Risiken bei Arzneimitteln bekannt werden, die in Beipackzetteln etc. nicht verzeichnet sind, wird dieser gebeten, diese Apofant telefonisch, via E-Mail oder persönlich in den Apofant-Apotheken mitzuteilen. Apofant wird, neu bekannt gewordene Risiken dem Kunden unverzüglich mitteilen. Ist eine persönliche Mitteilung an den Kunden nicht möglich, werden neu bekannt gewordene Risiken regelmäßig unter www.apofant.de veröffentlicht.
§ 5 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen nicht ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), kann er seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens am Tag des Zugangs dieser Belehrung in Textform, bei der Lieferung von Waren jedoch nicht vor dem Tag deren Eingangs beim Kunden. Sollte diese Belehrung erst nach Vertragsschluss in Textform erhalten, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Waren, die per Postpaket versandt werden können, an Apofant zurück zu senden. Rücksendung und Rücknahme erfolgen auf Kosten und Gefahr von Apofant, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Wert der Bestellung 40,00 € übersteigt.
(3) Der Widerruf und die erhaltene Ware sind zu senden an:
Apotheke Niedersedlitz oder Elefanten Apotheke
Sachsenwerkstraße 71 Mühlstraße 1
D-01257 Dresden D-01900 Großröhrsdorf
Fax: 0351 – 201 56 96 Fax: 035952 – 58 916
E-Mail: aponsl@apofant.de E-Mail: mail@apofant.de
Internet: www.apofant.de Internet: www.apofant.de
(4) Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden (komplette und unbeschädigte Ware, Bedienungsanleitung etc.). Kann der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er, abweichend von § 346 Abs. 2 Ziff. 3 BGB auch dann Wertersatz leisten, wenn die Verschlechterung durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstanden ist. Das gilt dann nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist.
(5) Apofant verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach der Widerrufserklärung des Kunden.
(6) Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach den Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten oder
- zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
§ 6 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche von Apofant aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von Apofant Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 7 Softwareprodukte
(1) Beim Kauf eines Softwareprodukts erwirbt der Kunde einen Datenträger (CD-ROM, DVD etc.), die zugehörige Dokumentation – sofern vorhanden – und eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
(2) Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepakets an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Alle von Apofant im Shop oder den Internet-Seiten genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und Logos gehören den Herstellerfirmen der angebotenen Waren. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen.
(3) Es gelten ergänzend die Bestimmungen über Gewährleistung des jeweiligen Softwareherstellers. Der Kunde muss zunächst außergerichtlich versuchen, die Übernahme der Gewährleistung des Softwareherstellers zu erreichen.
(4) Es obliegt dem Kunden, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlusts mit sich bringt, sollte der Kunde vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlsut treffen. Für Datenverluste, die aus einer unzureichenden Datensicherung des Kunden resultieren, trägt Apofant keine Haftung.
§ 8 Mängelansprüche – Haftung
(1) Die Mängelansprüche des Kunden sind grundsätzlich auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt.
(2) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt in der Regel vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind in der Regel fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.
(3) Beanstandungen müssen Apofant innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Lieferung (offensichtliche Mängel und Transportschäden) oder nach Entdecken des Mangels gerügt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Das gilt bezüglich verdeckter Mängel nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
(4) Bei auch teilweiser Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware erlöschen Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel gänzlich. Gleiches gilt, wenn der Kunde selbst einen untauglichen Nachbesserungsversuch unternimmt oder Apofant die Feststellung des Mangels erschwert.
(5) Apofant haftet auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadenersatz“) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlich Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Schadenersatz wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die Apofant bei Vertragsschluss aufgrund von für Apofant erkennbaren Umständen als mögliche Folge hätte voraussehen müssen (vertragstypische Schäden), soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
(6) War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, ist Apofant berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 40,00 € in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, Apofant der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Kunde die Versendungskosten zu zahlen.
§ 9 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Verantwortliche Stelle i. S. d. Bundesdatenschutzgesetztes ist apofant e. K. Apotheke Niedersedlitz, Sachsenwerkstraße 71, D-01257 Dresden.
(2) Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes durch Apofant gespeichert und verarbeitet.
(3) Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Dienstleistungspartner, die die Daten zur Bestellabwicklung benötigen bzw. an Banken zur Abrechnung weitergegeben.
(4) Zum Zwecke der Kreditprüfung erteilen Neukunden Apofant die jederzeit widerrufliche Genehmigung für einen insoweit erforderlichen Datenaustausch mit Auskunfteien.
(5) Beim Versand von Arzneimitteln speichert Apofant mit Zustimmung des Kunden im Rahmen seiner gesetzlichen Beratungs-, Informations- und Überwachungspflichten darüber hinaus arzneimittel- und gesundheitsbezogene Daten. Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Medikation, zum Gesundheitszustand des Kunden, zur Anwendung von Arzneimitteln und zum Inhalt von Beratungsgesprächen. Die Speicherung dieser Daten dient zur Unterstützung einer optimalen Beratung des Kunden durch Apofant und der Verbesserung der Arzneimittelsicherheit. Darüber hinaus wird es Apofant ermöglicht, den Kunden bei neu bekannt werdenden Arzneimittelrisiken rechtzeitig und umfassend zu informieren. Solche Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und grundsätzlich drei Jahre nach der letzten Eintragung gelöscht.
(6) Dem Kunden wird auf Verlangen schriftlich oder fernmündlich kostenlos Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt. Auf Verlangen werden diese Daten berichtigt, gesperrt bzw. gelöscht.
§ 10 Mitteilungen
(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(2) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angeben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d.h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
(3) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
(4) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
§ 11 Anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
§ 12 Sprachklausel
Vertragssprache ist deutsch.
§ 13 Erfüllungsort
(1) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz von Apofant vereinbart.
(2) Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
apofant e. K. Apotheke Niedersedlitz
Thomas Lappe
Sachsenwerkstraße 71
D-01257 Dresden
www.apofant.de
mail@apofant.de